Zahnaufhellung und Zahnästhetik
Zahnaufhellung und Zahnästhetik gehören zu nicht medizinisch notwendigen Dienstleistungen. Daher werden diese auch nicht von den Krankenkassen bezuschusst bzw. übernommen und unterliegen der Umsatzsteuerpflicht. Wir bitten Sie dies bei etwaigem Interesse zu beachten. Nichts desto trotz können wir Ihnen auch in diesem Punkt fundierte Unterstützung bieten, da Herr Dr. Düringer nach seinem Studium der Zahnheilkunde ebenfalls an einer zwei Jahre andauernden Fortbildungsreihe der deutschen Gesellschaft für ästhetische Zahnmedizin e.V. (DGÄZ) teilnahm.
Zähne werden alltäglich genutzt und beansprucht. Durch unterschiedliche Gewohnheiten der Nahrungs- und Genussmittelaufnahme sowie der häuslichen Zahnpflege können sich Verfärbungen auf und in den Zähnen absetzen. Oft hat eine professionelle Zahnreinigung schon eine ausschlaggebende Wirkung. Manchmal reicht dies aber auch nicht aus, sodass eine Aufhellung der Zähne nur mit bleichenden Mitteln („Bleaching“) erfolgen kann. Es macht aber keinen Sinn Zähne mit oberflächlichen Belägen aufzuhellen, da die Zähne unter den Belägen nicht aufgehellt werden können. Die professionelle Zahnreinigung ist daher bei uns Grundvoraussetzung vor einem Bleaching. Dabei sollte man es nicht übertreiben, da dies die Zähne auch unnatürlich weiß erscheinen lassen und auch zu Zahnüberempfindlichkeit führen kann. Die Haltbarkeit des „neuen Weiß“ hängt natürlich auch von Ihren zukünftigen Nahrungs- und Genussgewohnheiten und Pflege ab. Nach einigen Jahren muss die Aufhellung aber meist wiederholt werden.